Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereines können alle werden, die OWL MASCHINENBAU-Partner sind. OWL MASCHINENBAU-Partner im Sinne der Satzung sind in der Region ansässige Maschinenbauunternehmen, Zulieferer, Wertschöpfungspartner und Hochschulen sowie der Region verbundene Entwicklungs- und Fördergesellschaften.

Der Mitgliedsstatus hängt ab von der Geschäftsart des Antragstellers.

Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle Maschinenbauunternehmen aus OWL werden.

Fördernde Mitglieder müssen bereit und in der Lage sein, durch besondere Sachkenntnis den Verein und seine Gremien zu unterstützen und zu beraten. Fördernde Mitglieder können durch schriftliche Erklärung dafür optieren, daß sie diese Unterstützung anstelle des von ordentlichen Mitgliedern geschuldeten Mitgliedsbeitrages leisten. Ihre Rechte ergeben sich aus § 6 Absatz 8) der Satzung.

Assoziierte Partner sind Zulieferer und Wertschöpfungspartner des Maschinenbaus in OWL .

Der Verein kann darüber hinaus Ehrenmitglieder haben. Die Ehrenmitgliedschaft wird solchen natürlichen Personen angetragen, die sich um den Verein und seine Zwecke verdient gemacht haben.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. Der Vorstand beschließt auch über die Antragung von Ehrenmitgliedschaften.

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im voraus fällig und zahlbar.

Im Jahr 2009 beträgt der Mitgliedsbeitrag für Ordentliche Mitglieder 1200€ zzgl. USt., der Beitrag für Assoziierte Partner beträgt 1.600€ zzgl. USt. Die Fördermitgliedschaft ist beitragsfrei. 

Für Neumitglieder richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Quartal des Beitritts.